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Zahlungsunfähigkeit

Eine Zahlungsunfähigkeit (auch Illiquidität oder Bankrott) liegt laut Insolvenzverordnung immer dann vor, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, den Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern nachzukommen. Grund für die Zahlungsunfähigkeit sind fehlende Zahlungsmittel.

Man unterscheidet bei der Zahlungsunfähigkeit zwischen einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit und eine andauernden Zahlungsunfähigkeit. Bei der vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit kommt es aufgrund eines vorübergehenden Liquiditätsmangels dazu, dass Forderungen kurzfristig nicht beglichen werden können. Dem Schuldner mangelt es jedoch nur vorübergehend an Zahlungsmitteln, so dass die Zahlung in naher Zukunft vorgenommen werden kann. Grund für eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit können verzögerte Geldeingänge oder kurzfristige, größere Ausgaben sein. Kann der Schuldner den Forderungen dauerhaft nicht nachkommen, so spricht man von einer andauernden Zahlungsunfähigkeit. Sie ist gleichzusetzen mit der Insolvenz.

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